Kassen-Nachschau

Seit dem 01. Januar 2018 haben Finanzämter die Möglichkeit, eine Kassen-Nachschau ohne Vorankündigung direkt an der Kasse durchzuführen. Zum 01. Januar 2020 tritt eine weitere Gesetzesänderung in Kraft, von der Bäckereien ebenfalls betroffen sind: Alle mit Strom betriebenen Kassenplätze müssen ab diesem Zeitpunkt mit einem Manipulationsschutz versehen werden.