11.10.2019

Kassengesetze

KMZ ist softwareseitig auf Kassensicherungsverordnung vorbereitet.

Seit 2016 ist klar, dass elektronische Kassen zum 01.01.2020 über einen zertifizierten Manipulationsschutz (TSE) verfügen müssen. Doch erst seit Juni 2019 definiert der Anwendungserlass die TSE. Drei Jahre sind seit 2016 vergangen. Drei Jahre, in denen die technischen Rahmenbedingungen hätten festgelegt werden können. Wenn da die Politik nicht wäre …?!

Nun muss die besagte TSE vom BSI zertifiziert werden, bevor sie in die allgemeine Produktion geht.
Und wieder heißt es: Abwarten. Warten auf die zertifizierte TSE, die für das vierte Quartal angekündigt ist. Es werden Stimmen für eine Verlängerung der „Nicht-Beanstandungsfrist“ laut. Auf der Bund-Länder-Ebene haben sich die Finanzverwaltungen kürzlich auf eine Übergangsregelung für die TSE bis zum 30.09.2020 geeinigt. Das vierte Quartal hat gerade erst begonnen. Kommt die zertifizierte TSE Ende Dezember 2019, haben wir neun Monate für 15.000 Kassen. Ob die Prüfer dann auch abwarten?

Unsere Empfehlung: Wichtig ist, die notwendigen Schritte jetzt anzugehen, denn Kontrollen weisen trotz Nicht-Beanstandungsfrist eine Nicht-Umsetzung rückwirkend nach. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann.

Wir sind Ihr Partner rund um den Kassenplatz! Wir beraten Sie gerne.

Tel.: 07471 – 98491-0

E-Mail: info@kmz-kassensystem.de

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